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Teilbereich "Diplomatik"

Seit der Etablierung der Urkundenlehre als historische Hilfswissenschaft auf breitester europäischer Ebene im frühen 18. Jahrhundert stellt die Beschreibung der äußeren Merkmale einer Urkunde ein Standardelement diplomatischer Editionen und Studien dar. Allerdings lag der Schwerpunkt des Forschungsinteresses auf den für die Feststellung der Echtheit im Sinne der Kanzleigemäßheit der jeweiligen Stücke bedeutenden Beglaubigungszeichen, wodurch andere graphische Symbole und Buchschmuck meist außer Betracht blieben.

Andererseits wurden illuminierte, also mit Buchschmuck versehene Urkundenausfertigungen schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, etwa in den Archives Nationales in Paris, in Sonderausstellungen präsentiert. Moderne Fallstudien zu illuminierten Urkunden befinden sich oft am Schnittpunkt zwischen historischen Hilfswissenschaften und Kunstgeschichte, ohne den fachlichen Ansprüchen beider Disziplinen gänzlich zu genügen. Eine ausführliche und gesamthafte Überblicksdarstellung fehlt bislang völlig.

Im historisch-hilfswissenschaftlichen Teil des Projekts sollen alle Stücke der gemeinsamen Materialbasis ausführlich regestiert, diplomatisch korrekt beschrieben und möglichst eingehend historisch kommentiert werden. Zentrale auswertende Fragen werden u. a. der illuminierten Urkundenproduktion in den Kanzleien einzelner Herrscher, der Formelhaftigkeit spezifischer Massenquellen (wie etwa der Wappenbriefe) und dem jeweils individuellen Grund für die Ausführung des in aller Regel nicht rechtsnotwendigen bildlichen Dekors gelten.

 

Zur Diplomatik illuminierter Urkunden am Beispiel der Wappenbriefe

Wappen – nach bestimmten Regeln gestaltete, in der Regel farbige Bildzeichen, die Individuen, Personengruppen und Körperschaften repräsentieren – sind Gegenstand der Heraldik. Ihr komplexes Zeichensystem, das zunächst vor allem in die Sphäre adlig-höfischer Kultur gehörte, wurde an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert von immer größeren Teilen der spätmittelalterlichen Gesellschaft als Identifikationssymbol adaptiert und verwendet.

Mit der Durchsetzung der Siegelurkunde als Standardform der schriftlichen Fixierung von Rechtsgeschäften nördlich der Alpen nahm vor allem die Bedeutung der Wappensiegel immer mehr zu. Als Wappenführer traten dabei längst nicht mehr nur Adelige auf, sondern ebenso nicht-adlige Personen, Geistliche und kirchliche Institutionen, Städte und Märkte sowie Korporationen wie Universitäten, Bruderschaften und Zünfte. Die gleichzeitige Tendenz zur Verrechtlichung der bis dahin kaum schriftlich regulierten Praxis der Wappenführung  äußerte sich einerseits in einer wachsenden Zahl von Urkunden, die im privatrechtlichen Sinn den Verkauf oder die Vererbung von ganzen Wappen oder Teilen davon (etwa der Helmzier) betreffen, andererseits in der Auseinandersetzung gelehrter Juristen mit den römisch-rechtlichen Grundlagen der Wappenführung.

Im Lauf des 14. Jahrhunderts entwickelte sich eine neue Gattung von Urkunden aus den Kanzleien der Römischen Könige und Kaiser, mit denen die Empfänger berechtigt wurden, ein bestimmtes, vom Aussteller verliehenes Wappen zu führen. Diese Wappenbriefe sind nach ihrem zeitlichen Auftreten in zwei Gruppen zu teilen, die als älterer und jüngerer Typ der Wappenbriefe bezeichnet werden können: Zunächst waren solche Wappen Gegenstand der Beurkundung, die zwischen dem Aussteller und dem Empfänger ein den letzteren auszeichnendes persönliches Verhältnis herstellen, indem Elemente der Wappen des Ausstellers vergeben werden: so wurden etwa die alten Wappen der verdienten italienischen Parteigänger Ludwigs des Bayern oder Karls IV. mit Elementen der dynastischen bzw. territorialfürstlichen Wappen der Herrscher (etwa der bayerischen Rauten oder des böhmischen Löwen) oder des Reichswappens (in Gold ein schwarzer Adler) vermehrt bzw. gebessert. Nicht selten waren solche Wappenbesserungen  mit Standeserhöhungen, etwa der Erhebung des Begünstigen in den Grafenstand, verbunden.

Erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts stellte die Reichskanzlei Wappenbriefe des jüngeren Typs aus, mittels derer der Herrscher die Berechtigung zur Verleihung aller Wappen als Ausfluss seiner Gnadenfülle für sich in Anspruch nahm. Die vom Empfänger frei gewählten Wappen – oft handelt es sich auch um die bloß zu bestätigenden älteren Familienwappen – stellten in den Wappenbildern nunmehr keinen optischen Bezug zum Aussteller her. Solche Wappenbriefe bedeuteten einerseits für die Kanzlei eine wohl nicht unwillkommene Einkunftsquelle, während sie andererseits von den Empfängern, unter denen häufig Angehörige städtisch-bürgerlicher Funktionseliten zu finden sind, als prestigeträchtiges Zeichen vorgeblicher oder tatsächlicher Herrschernähe geschätzt wurden.

 

Wappenbrief Kaiser Friedrichs III. aus dem Jahr 1467 für die bischöflich passauische Stadt Mautern in Niederösterreich

 

Der Erwerb einfacher Wappenbriefe bedeutete im Gegensatz zu älteren Forschungsmeinungen zwar keinen Aufstieg nicht-adliger Personen in den Adel, doch begleiteten sie in der Praxis nicht selten entsprechende Karrieren samt Nobilitierung. Zu den Empfängern von Wappenbriefen zählten neben natürlichen Personen aber auch Städte und Märkte; Adelige aus den nördlichen Teilen des Reichsverbandes fragten dagegen zunächst nur sehr zögerlich Wappenbesserungen nach.

In der Regel werden die im Urkundentext blasonierten, d. h. mit der Fachsprache der Heraldik präzise beschriebenen Vollwappen regelmäßig auch in der Mitte des Pergamentblatts (bei den Urkunden aus der ungarischen Kanzlei König Sigismunds in der linken oberen Ecke vor dem Textkorpus) bildlich, in Deckfarben bzw. auch mit Blattgold ausgeführt, dargestellt.

Die Urkunde wurde so zum Schaustück, für dessen Gestaltung im Auftrag des Empfängers nicht selten auch namhafte Buchmaler herangezogen wurden. Ausgangspunkte für diese Entwicklung hatten einerseits der illuminierten, also mit gemaltem Dekor versehenen Urkunden sehr offen gegenüberstehende mittel- und oberitalienische Kulturraum, andererseits die Reichskanzlei Ludwigs des Bayern geboten, in der gewisse Bildideen (vor allem die Darstellung einer Belehnung mittels einer heraldisch gestalteten Fahnenlanze) der zentralen Abbildung des Wappens Vorschub geleistet hatten.

Bis in die Regierungszeit König Sigismunds hinein blieben illuminierte Wappenbriefe zunächst noch ein eher randständiger Urkundentypus. Das Konstanzer Konzil als bedeutende internationale Drehscheibe wirkte jedoch auch für die Verbreitung der Wappenbriefe als Katalysator: in der Stadt waren Wappen, etwa auch jene der Konzilsteilnehmer an ihren Herbergen, allgegenwärtig, und die Möglichkeit, vor Ort einen von verschiedenen, mit den Kanzleien Sigismunds zusammenarbeitenden Wappenmalern gestalteten Wappenbrief mit nachhause zu nehmen, scheint vor allem in den späteren Jahren des Konzils exponentiell zunehmend oft wahrgenommen worden zu sein.

Die Petenten scheinen dabei ein von zuhause mitgebrachtes oder vor Ort angefertigtes Bildkonzept des zu verleihenden Wappens der Kanzlei vorgelegt zu haben, die nach diesem Entwurf den Text der Blasonierung abfasste oder bisweilen auch nur den Verweis auf die nachträglich anzubringende bildliche Darstellung festhielt. Für die nach Reinschrift der Urkunde auszuführende Wappenmalerei trug der Empfänger selbst die Verantwortung und auch die Kosten. Gerade die Wappenbriefe ungarischer Konzilsteilnehmer, die hinlänglich gut untersucht sind, wurden meist von Konstanzer Wappenmalern noch vor Ort illuminiert und anschließend gleichsam als heraldisches Souvenir vom Konzil in die Heimat der Empfänger gebracht. In der Endphase des Konzils nahm der Ausstoß von Wappenbriefen durch die Kanzleien Sigismunds noch einmal zu. Zahlreiche formelhafte Teile des Urkundentexts und das einmal standardisierte Layout der Urkunden wurden in der Folge bis in das 18. Jahrhundert weitgehend beibehalten.

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