Illuminierte Urkunden
Illuminierte Urkunden sind ein gesamteuropäisches Phänomen, das bisher noch von keiner der am Forschungsgegenstand interessierten Disziplinen - vor allem Geschichtswissenschaften und Kunstgeschichte - zusammenfassend gewürdigt wurde. Beispiele aus Byzanz im Südosten, Italien im Süden, der iberischen Halbinsel im Südwesten, England im Nordwesten, Skandinavien im Norden und Rußland im Nordosten sind bekannt. Neben England bilden Mitteleuropa und Italien Kernregionen mit besonderen Überlieferungsschwerpunkten des relevanten Materials. Übernationale Institutionen wie das Kaiser- und Papsttum bilden entscheidende Angelpunkte.
Urkunden sind prinzipiell Recht setzende Schriftquellen und bedürfen zur Erreichung von Rechtssicherheit und -gültigkeit keiner künstlerischen Ausstattung. Die Wirkung der Urkunde auf zeitgenössische und spätere Rezipienten kann aber durch entsprechende Gestaltung der äußeren Merkmale entscheidend beeinflusst werden. Dessen sind sich vor allem auch Auftraggeber von Urkunden mit außergewöhnlichem, oft auch bildhaftem Dekor natürlich bewusst.
Illuminierte Urkunden sind Rechtstexte und Kunstwerke gleichermaßen, deren “Sitz im Leben” in der Regel jeweils genau bestimmt werden kann: Die Partner des beurkundeten Rechtsgeschäfts sowie Datierung und Lokalisierung der Urkunde sind bei der überwiegenden Mehrzahl der Fälle bekannt und der Dekor wurde in der Regel zeitnahe zur Niederschrift des Textes hinzugefügt. Dadurch wird die künstlerische Ausstattung illuminierter Urkunden in ihrer ursprünglich intendierten Funktionsweise gut fassbar. Dies ist bei mittelalterlichen Kunstwerken selten und macht sie zu einem besonders lohnenden Forschungsgegenstand interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Der vom Projektteam "Illuminierte Urkunden" erfassten Urkunden sind unter https://www.monasterium.net/mom/IlluminierteUrkunden/collection frei zugänglich.
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